Benefits, Mitarbeiterbindung

Sachbezug statt Geldleistungen: Warum die Wahl des Benefits cleverer ist als gedacht

Sachbezug statt Geldleistungen
Immer mehr Unternehmen setzen auf Sachbezüge statt auf klassische Geldleistungen für ihre Mitarbeitenden. Doch warum ist diese Wahl eigentlich so clever? In diesem Blogbeitrag erfährst Du, welche Vorteile Sachbezüge bieten und warum sie eine smarte Entscheidung für Dich und Deine Mitarbeitenden sind.

1. Was sind Sachbezüge?

Unter einem Sachbezug versteht man steuerrechtlich einen Betrag, der zusätzlich zum Gehalt gewährt wird (§8 Abs.1 EStG). Konkret handelt es sich um Waren und Leistungen des Arbeitgebers, die nicht in Form von Geld ausgezahlt werden. Sachbezüge, die sich innerhalb der monatlich verfügbaren Freigrenze von 50 Euro befinden, sind für das Unternehmen und den Mitarbeitenden abgabenfrei. Allerdings gilt dies nur, wenn die Sachbezüge zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ausgereicht werden (§ 8 Abs.2 S.11 EStG). Auch aus Sicht der Mitarbeiterbindung kann die Wahl von Sachbezügen sinnvoll sein, da sie als attraktives Benefit wahrgenommen werden und somit die Zufriedenheit der Mitarbeitenden erhöhen können.

2. Abgrenzung zu Geldleistungen

Seit 2020 legt das Gesetz fest, dass bestimmte Geldleistungen, wie zweckgebundene Geldzahlungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die in Form von Geldbeträgen gewährt werden, grundsätzlich nicht mehr als Sachbezüge, sondern als Geldleistungen betrachtet werden (§ 8 Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes – EStG). Dies hat zur Folge, dass die Bereitstellung von Bargeld an Mitarbeitenden, selbst wenn es für bestimmte zweckgebundene Leistungen oder als Kostenerstattung für Aufwendungen gedacht ist, steuerpflichtig wird. Ebenso unterliegen nachträgliche Kostenerstattungen bereits ab dem ersten Euro der Einkommenssteuer.Dies wirkt sich beispielsweise negativ auf die Anwendung der Sachbezugsfreigrenze aus, wenn Arbeitgeber Tankzuschüsse mit bestimmtem Verwendungszweck gewähren oder die Erstattung von Treibstoffkosten nachträglich vornehmen. Ebenfalls nicht mehr steuerbegünstigt sind in der Regel Gutscheine, die vom Arbeitgeber selbst erstellt werden, da diese oft zu einer nachträglichen Erstattung von Kosten führen.

3. Flexibilität und individuelle Anpassung von Sachbezügen

Die Anpassungsfähigkeit von Sachbezügen ist ein herausragender Vorteil. Als Arbeitgeber hast Du die Flexibilität, Sachleistungen so zu gestalten, dass sie die individuellen Anforderungen ihrer Mitarbeitenden erfüllen und den individuellen Bedürfnissen gerecht werden. Ein Beispiel hierfür ist die Ausgabe von Gutscheinen für spezielle Geschäfte oder Dienstleistungen, die den Interessen und Vorlieben der Mitarbeitenden entsprechen. Zudem besteht die Option, den Sachbezug auf verschiedene Arten aufzuteilen. So könnten beispielsweise 30 Euro für digitale Einkaufsgutscheine und 20 Euro für eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio verwendet werden. So kann das Benefit optimal an die individuellen Wünsche angepasst werden. Allerdings ist zu beachten, dass die monatliche Freigrenze von 50 Euro für Sachbezüge nicht überschritten werden darf. Die Anpassungsmöglichkeiten von Sachbezügen sind somit ein wichtiger Faktor für eine gesteigerte Arbeitgeberattraktivität.

4. Die steuerlichen Vorteile von Sachbezügen

Ein weiterer Vorteil von Sachbezügen ist die steuerliche Entlastung, die Arbeitgeber und Mitarbeitende gleichermaßen genießen können. Sachbezüge sind nämlich bis zu einem Wert von 50 Euro monatlich steuer- und sozialabgabenfrei und müssen somit nicht versteuert werden. Die Mitarbeitenden profitieren von einem höheren Nettolohn, da der Betrag zusätzlich zum Gehalt gewährt wird und nicht auf das monatliche Bruttogehalt angerechnet wird. Es ist jedoch wichtig zu berücksichtigen, dass der Betrag von 50 Euro nicht als Barlohn ausgezahlt werden darf und nicht überschritten werden sollte, da andernfalls die gesamte Summe steuerpflichtig wird.

5. Beispiele für steuerfreie Sachbezüge

Die Anwendungsmöglichkeiten von steuerfreien Sachbezügen sind äußerst vielfältig. Viele Arbeitgeber sind sich oft nicht bewusst, für welche Leistungen sie Sachbezüge verwenden können. Sachbezugskarten Eine äußerst beliebte Option, wenn es um das Thema steuerfreie Sachbezüge für Mitarbeitende geht, sind Sachbezugskarten. Diese Karten werden den Mitarbeitenden in physischer Form zur Verfügung gestellt und können monatlich mit einem Maximalbetrag von 50 Euro aufgeladen werden. Es gibt jedoch gesetzliche Vorgaben, die beachtet werden müssen. Die Sachbezugskarten müssen entweder auf eine bestimmte geografische Region oder auf einen einzelnen Akzeptanzpartner begrenzt werden. Wenn die Sachbezugskarte in einem begrenzten geografischen Bereich verwendet werden kann, besteht die Möglichkeit, das Gutscheinbudget bei mehreren Akzeptanzpartnern einzusetzen. Auf diese Weise kann jeder Mitarbeitende den Betrag nach seinen individuellen Bedürfnissen nutzen und profitiert von einer hohen Flexibilität. Die Verwendung von Sachbezugskarten bietet daher eine praktische und anpassungsfähige Möglichkeit, um Mitarbeitenden steuerfreie Vorteile zu bieten. Vorsorgeleistungen Eine weitere attraktive Option zur Nutzung von steuerfreien Sachbezügen besteht darin, gesundheitsfördernde Leistungen wie die betriebliche Krankenversicherung (bKV) den Mitarbeitenden anzubieten und ihnen zusätzliche Krankenversicherungsleistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht ausreichend abgedeckt sind, zu bieten. Das monatliche 50 Euro Sachbezug-Guthaben können Mitarbeitende dann entweder vollständig oder auch nur anteilig (z.B. 30 Euro) für ihre bKV nutzen. Mehr dazu in unserem Blogbeitrag zur bKV Angebote zur Unterstützung der physischen und psychischen Gesundheit  Im Rahmen des steuerfreien Sachbezugs können verschiedene Angebote im Bereich Fitness und zur Unterstützung der mentalen Gesundheit in Anspruch genommen werden. Mitarbeitende haben die Möglichkeit, bis zu 50 € im Monat für diese Leistungen zu nutzen, um verschiedenen sportlichen Aktivitäten nachzugehen und gleichzeitig ihre psychische Gesundheit zu fördern. Dies trägt nicht nur zur Zufriedenheit der Mitarbeitenden bei, sondern steigert auch ihre Motivation. Darüber hinaus fördert diese Maßnahme die langfristige Bindung der Mitarbeitenden an das Unternehmen, da sie dazu beiträgt, gesundheitsbedingten Ausfällen vorzubeugen. Nachhaltige Möglichkeiten Auch im Rahmen von Sachbezügen besteht die Möglichkeit, diesen Vorteil auf nachhaltige Weise umzusetzen. Unternehmen können Maßnahmen ergreifen, um ihren und den CO2-Fußabdruck der Mitarbeitenden zu kompensieren. Anstelle der herkömmlichen Sachbezugskarte könnten sie nachhaltige Alternativen anbieten, die Akzeptanzpartner mit nachhaltigem Fokus einschließen. Der steuerfreie Sachbezug in Höhe von 50 € eröffnet schier unendliche Möglichkeiten. Eine weitere interessante Option ist die Unterstützung gemeinnütziger Projekte durch einen Teil des Sachbezugs über unsere Partner. Dies ermöglicht es Unternehmen, einen positiven Beitrag zur Umwelt zu leisten und gleichzeitig soziale und ökologische Initiativen zu fördern. Auf diese Weise eröffnen sich zahlreiche Wege, um Nachhaltigkeit am Arbeitsplatz zu fördern und die Umweltverträglichkeit der Unternehmensaktivitäten zu steigern.

6. Fazit: Warum der Sachbezug cleverer als gedacht ist

Der Einsatz von Sachbezügen erweist sich als kluge Alternative zu herkömmlichen Geldleistungen, wie bereits erwähnt. Diese Option bietet sowohl für Arbeitgeber als auch für Mitarbeitende eine breite Palette von Vorteilen. Im Gegensatz zu Geldleistungen trägt der Sachbezug nicht nur zur individuellen Wertschätzung der Mitarbeitenden bei, sondern verleiht auch dem Arbeitgeberimage einen positiven Impuls. Darüber hinaus ermöglichen steuerliche Vergünstigungen Unternehmen, ihre Kosten zu optimieren, während die Mitarbeitenden von zusätzlichen Leistungen profitieren, die ihre finanzielle Situation verbessern. Insgesamt lässt sich sagen, dass der Einsatz von Sachbezügen eine clevere und flexible Methode darstellt, um Mitarbeitende zu motivieren, langfristig zu binden und die Attraktivität des Arbeitgebers auf dem Arbeitsmarkt zu steigern. Anregungen für weitere Benefits findest Du auch hier in unserem Blog oder auf unserer Webseite.    
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